ACHTUNG-ACHTUNG-ACHTUNG
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
COVID-19-SchuMaV
Auf Grund dieser Verordnung der Österr. Bundesregierung
vom 15.11.2020, gültig ab 17.11.2020 0:00 Uhr,
muss der Meisterschaftsbetrieb des SSKV
bis auf Widerruf eingestellt werden.
Dies betrifft nicht nur die Wettspiele,
sondern auch das Training.
§ 9. (2) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11
des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017),
BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport
ist untersagt.
Damit ist auch das kürzlich veröffentlichte Jahressportprogramm hinfällig.
Sobald feststeht, ob und wann die Sportstätten wieder benützt werden dürfen, wird es ein geändertes Jahressportprogramm geben.
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